Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 02.09.1992 - 21 U 243/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Steuern und Versicherungen - Hasen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Anspruch auf Kostenübernahme durch Versicherung bei Ausweichschäden aufgrund zweier Hasen - Verunfallter Autofahrer unterliegt seiner Versicherung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 355
Wird zitiert von ... (3)
- AG Lörrach, 02.12.2013 - 4 C 1368/13
Zum Ersatz von Rettungskosten für die Vermeidung eines Wildunfalls (unvermutetes …
Das Tatbestandsmerkmal "durch einen Zusammenstoß" ist nur erfüllt, wenn es zu einer Kollision zwischen dem Wild und dem Fahrzeug gekommen ist und diese Kollision zu dem Schaden geführt hat (BGH NJW-RR 469; OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 355;… Prölss/Martin/Knappmann, VVG, 28. Aufl. 2010, AKB 2008 A.2.2. Rn. 42 m.w.N.).Dies ist in der Regel nicht der Fall, wenn es andernfalls nur zu einer Kollision mit einem kleineren Tier gekommen wäre (vgl. BGH VersR 1997, 351; OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 355: Hasen; anders im Einzelfall OLG Nürnberg, NJW-RR 1993, 995).
Hierin gründend, durfte der Zeuge K. das vollführte Ausweichmanöver auch für geboten halten, um den Versicherungsfall Wildschaden abzuwenden oder den Schaden gering zu halten (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 355; angesichts der beträchtlichen Körpermasse eines Rehs).
- OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 1442/02
Versicherungsschutz bei Wildunfällen die durch bewusstes Ausweichen des …
Ferner muss es sich um einen geeigneten oder zumindest angemessenen Versuch handeln, die Abwendung oder Geringhaltung des Schadens zu bewirken (OLG Frankfurt Urteil vom 2.9.1992 - 21 U 243/91 - NJW-RR 1993, 355, 356). - OLG Frankfurt, 29.08.2001 - 7 U 187/00
Ausweichbewegung eines Kraftfahrzeugführers wegen eines verhältnismäßig kleinen …
Der Senat folgt der Ansicht, dass das Tatbestandsmerkmal "durch einen Zusammenstoß" nicht vorlag und diese Kollision zu dem zurechenbaren Schaden geführt hat (vgl. auch BGH Recht und Schaden 1992, 77 (82) = VersR 1992, 349; BGH VersR 1997, 351; OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 355; OLG Frankfurt VersR 1985, 851; OLG Hamm NJW-RR 1987, 985; OLG Hamm Recht und Schaden 1994, 167; OLG Köln VersR 1983, 122;… Bruck/Möller/Johannsen "Versicherungsvertragsgesetz", 8. Aufl. Band V Anm. 759).Der Versicherungsnehmer handelte vielmehr grob fahrlässig, wenn er eine Ausweichbewegung wählte, da er das Ausweichmanöver objektiv und subjektiv nicht für geboten halten durfte (vgl. auch BGH VersR 1997, 351 (352); OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 355; OLG Schleswig Recht und Schaden 1995 (290)).
Rechtsprechung
AG Hannover, 05.11.1992 - 558 C 8423/92 |
Volltextveröffentlichung
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Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 355